Buchhaltung
Ich übernehme gerne die Führung Ihrer Buchhaltung und stelle Ihnen regelmäßig Reports über Ihre geschäftliche Entwicklung zur Verfügung.
Ich passe den Umfang meiner Leistungen gerne an Ihr Unternehmen individuell an.
Mein Leistungsangebot:
- Kontierung Geschäftsfälle und EDV-Erfassung
- Laufende Kontenabstimmung
- Verwaltung offener Posten
- Organisation Rechnungswesen
- Informationen über Geschäftsverlauf
- Periodengenaue Abgrenzung
- Beratung zu Buchhaltungsfragen
- Doppelte Buchführung
- Online-Buchführung
- Jahresabrechnung Einkommensteuer, Krankenversicherung
- Vertretung vor Ämtern und Versicherungsanstalten, Krankenversicherung
- Einreichung von Steuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- ... und vieles mehr ...
Lohnverrechnung
Meinen Kunden biete ich komplexe Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Gleichgültig was der Gegenstand Ihrer Tätigkeit und wie umfangreich er ist, so verlangen doch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und eine komplexe Pflege und außerordentliche Kenntnisse im Hinblick auf sich ständig ändernde Normen in der Gesetzgebung und den administrativen Belastungen.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Mitarbeiter eines Unternehmens liefere ich mit professioneller Integrität.
Mein Leistungsangebot:
- Lohn- und Gehaltsverrechnung
- Verrechnung Überstunden, Prämien und Reisekosten
- Berechnung laufender Lohnabgaben
- An- und Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern
- Berechnung Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Klärung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
- Onlineverbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
- Führung von Lohn- und Gehaltsblättern
- Erstellen und elektronisches Einreichen der monatlichen Steuer- und Beitragserklärungen
- Vertretung vor den Behörden
- ... und vieles mehr ...
Steuererklärung
In Ungarn muss jede Privatperson, die steuerpflichtiges Einkommen erzielt hat, eine Einkommensteuer-erklärung abgeben.
Ausnahmen bestehen beispielsweise für Personen, deren gesamte Einkünfte ausschließlich aus Quellen stammen, bei denen die Steuern bereits vollständig einbehalten wurden (z.B. Gehälter, bei denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat). In solchen Fällen ist eine Steuererklärung möglicherweise nicht erforderlich.
Bei bestimmten Einkommensarten ist es nicht immer leicht, zu entscheiden, ob sie deklariert werden müssen, und wenn ja, wo sie in der Erklärung deklariert werden sollten. Besonders für Ausländer, die in Ungarn eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist diese Frage nicht einfach.
Was kann ich für Sie tun?
- Bearbeitung und einreichung der Steuererklärung
- Beachtung den Doppelbesteuerungsabkommen
- Berücksichtigung möglichen Abzüge
- ... und vieles mehr ...